Benutzungsordnung der Schulbibliothek der NMS Pernau

 

 

 

„Kein Schiff trägt uns besser in die Welt als ein Buch“ (Emily Dickinson)

 

Deshalb soll unsere Schulbibliothek ein Ort sein, an dem wir, die Schüler und Schülerinnen der NMS 2 und Sport NMS 3, in Ruhe und in angenehmer Atmosphäre in die Welt der Bücher eintauchen können.

Dafür gelten folgende Regeln:

 

§ 1 Pflichten der Benutzer

 

1.      Ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten wird vorausgesetzt.

 

2.      Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet.

 

3.      Es besteht die Verpflichtung Bibliotheksgut, wie Bücher, Spiele, Medien, Inventar, Geräte, Computer und den Raum, sorgfältig und bestimmungsgerecht zu behandeln und

         vor Beschädigungen bzw. vor Verlust zu schützen.

 

4.      Bei der Computer- und Internetbenutzung gelten die Regeln, mit denen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Klassenunterrichtes vertraut gemacht wurden.

 

5.      Bei Zuwiderhandlung oder wiederholtem Verstoß gegen die Regeln, kann die Schülerin oder der Schüler von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Ausleihe

 

1.      Mit der Ausleihe wird die Benutzerordnung anerkannt.

 

2.      Bücher können nur zu den Öffnungszeiten bei den Bibliothekarinnen oder beim Bibliotheksdienst ausgeliehen werden.

 

3.      Bücher können für 3 Wochen entliehen werden,
  DVDs, CDs und Hörbücher können für 1 Woche entliehen werden.

 

4.      Die Schülerinnen und Schüler dürfen 3 Bücher bzw. Medien gleichzeitig ausleihen.

 

5.      Entliehene Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

6.      Bücher und Medien mit schwarzer Markierung können nicht ausgeliehen werden.

 

§ 3 Verlängerung

 

1.      Gegen Vorzeigen des Buches innerhalb der Leihfrist ist eine Verlängerung der Ausleihzeit um 2 Wochen möglich.

 

 

 

§ 4 Rückgabe

 

1.      Die Rückgabe der Bücher erfolgt persönlich bei den Bibliothekarinnen oder beim Bibliotheksdienst.

 

§ 5 Leihfristüberschreitung

 

1.      Wird die Leihfrist überschritten, erfolgt eine Aufforderung zur sofortigen Rückgabe des Buches.

 

2.      Wird trotz mehrfacher Aufforderung das Buch nicht zurückgegeben, werden die Erziehungsberechtigten und die Schulleitung informiert.

 

§ 6 Schadenersatz

 

1.      Der Verlust oder die Beschädigung eines ausgeliehenen Buches ist den Bibliothekarinnen unverzüglich mitzuteilen.

 

2.      Im Fall des Verlustes oder einer starken Beschädigung eines ausgeliehenen Buches ist dieses von der Schülerin oder vom Schüler zu ersetzen.

 

3.      Der Ersatz ist innerhalb von vier Wochen zu erbringen.

 

§ 7 Verknüpfung zu schulrechtlichen Bestimmungen

 

1.      Diese Benutzungsordnung ist ergänzender Bestandteil der Schulordnung der NMS 2 und Sport NMS 3 Wels Pernau.

 

2.      Bei der Nutzung von Medien, einschließlich der Internetdienste, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuches, Jugendschutzgesetzes,

         Datenschutzes, des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule sowie der moralische Konsens der Gesellschaft einzuhalten.

 

3.      Nutzer, die gegen diese Benutzungsordnung oder gegen die Schulordnung verstoßen, können befristet oder auf Dauer von der Benutzung der Schulbibliothek ausgeschlossen werden.